> Download AGB – Stand 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Effekt Hygiene GmbH

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (§ 14 BGB) einerseits und der EFFEKT Hygiene GmbH andererseits. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Lieferungen und Leistungen der EFFEKT Hygiene GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Regelungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

4. Die Nutzung unseres Online-Angebotes ist nur für Unternehmer möglich. Mit Registrierung erkennt der Unternehmer die Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Produktdarstellungen in Prospekten und Katalogen bzw. auf unserer Internetseite sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bei Zahlungsmitteln, die eine sofortige Zahlung ermöglichen (z.B. PayPal, Sofortüberweisung, Paydirekt etc.), kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung des Kunden zustande. Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird.

Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde unter Hinweis auf unsere Bankdaten mit gesonderter E-Mail zur Zahlung aufgefordert wird.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die Umsatzsteuer ist in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe stets zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis vom Kunden zu zahlen. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder auf Rechnung leisten (Bonität vorausgesetzt). Bei Neukunden behält sich der Verkäufer vor, Vorauskasse zu fordern.

2. Die jeweils geltenden Liefer- bzw. Leistungs- und Zahlungsbedingungen finden sich auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung wieder.

3. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis umgehend zu zahlen.

4. Auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, soweit die Zahlung nicht einen Monat nach Rechnungsstellung und Erhalt der Ware vollständig vorgenommen wurde. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines eingetretenen und nachgewiesenen tatsächlich höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt, wobei die vorstehend genannten Verzugszinsen hierauf angerechnet würden.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Geschäftspartner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

7. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wird, können wir die Leistung verweigern und dem Geschäftspartner eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 4 LIEFER- /LEISTUNGSBEDINGUNGEN, GEFAHRENÜBERGANG, VERSANDART, HÖHERE GEWALT

1. Die jeweils geltenden Liefer- bzw. Leistungsbedingungen finden sich auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung wieder.

2. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, wobei wir mangels besonderer Vereinbarung die Versandart, den Versandweg und den Frachtführer wählen.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie z.B., Arbeitskampf, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und Beschädigungen von uns bestellter Ware, gleichviel ob sie bei uns oder einem Zulieferer eingetreten sind und die trotz der im Einzelfall üblichen und zumutbaren Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Führen diese Umstände zur dauerhaften Unmöglichkeit der Leistung, sind wir dauerhaft von der Leistungspflicht befreit. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Unternehmer nicht zulässig.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Gewährleistung

1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Empfang schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist.

§ 7 Schadensersatzhaftung

1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in § 6 hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt, ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht oder soweit wir eine Garantie übernommen haben.

3. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

4. Die Abtretung der in den §§ 6 und 7 geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

§ 8 ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes und der kollisionsrechtlichen Vorschriften finden keine Anwendung.

3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Geschäftssitz der ERVE Deutschland GmbH.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz zuständige Gericht der ERVE Deutschland GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu verklagen.

5. Sollten Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.